Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragspartner:
Rechtlicher Vertragspartner des Kampfsportzentrum Henri Charlet wird die umseitig als Vertragspartner (VP) bezeichnete Person. Daneben aufgeführte minderjährige Kinder sind berechtigt, die vereinbarten Leistungen entgegen zu nehmen. Vertragspartner werden sie dadurch nicht.
2. Vertragslaufzeit/Verlängerung befristeter Verträge:
Der Vertrag wird auf umseitig angekreuzte Erstvertragslaufzeit befristet geschlossen und kann mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt werden. Er verlängert sich befristet um die erste vereinbarte Laufzeit (längstens 12 Monate) und ist monatlich kündbar. (Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen).
Vertragslaufzeit/Verlängerung unbefristeter Verträge:
Die Vertragslaufzeit ist unbefristet und kann innerhalb von 4 Wochen zum Ende eines Monats gekündigt werden.
Während der Mitgliedschaft ist es dem Mitglied nicht gestattet, für andere Vereine oder Kampfsportschulen, ohne Absprache mit dem Kampfsportzentrum Henri Charlet, auf Turnieren zu starten.
3. Einvernehmliche Aussetzung:
Das Risiko einer vorübergehenden längeren Erkrankung trägt grundsätzlich der Vertragspartner. Das Kampfsportzentrum Henri Charlet erklärt sich allerdings bei einer bereits 4 Wochen andauernden fachärztlich attestierten Erkrankung dazu bereit, den Vertrag auf Antrag des Vertragspartners für eine angemessene Dauer, höchstens aber für 3 Monate, auszusetzen. Über die Aussetzung und deren Dauer ist ein schriftlicher Vertragszusatz zu fertigen. Geschieht dies, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um die Dauer der Aussetzung. Die ansonsten üblichen Kündigungsregeln bleiben davon unberührt. Ebenso unberührt von einer Vertragsaussetzung bleibt die Zahlung der jährlich anfallenden Verbandsgebühr. Diese wird auch während der Vertragsaussetzung fällig.
4. Leistungen:
Der Vertragspartner oder das minderjährige Kind (s.o., Nr. 1) sind berechtigt, sämtliche Einrichtungen, Kurse etc. während der Öffnungszeiten in allen Standorten des Kampfsportzentrums in Anspruch zu nehmen. Die sog. Seminar & Kickboxverbandsgebühr beinhaltet die Betreuung und die Einweisung des Vertragspartners oder des minderjährigen Kindes, sowie das Erstellen eines Trainingsplans für Gerätetraining, sofern dies ausdrücklich zum Gegenstand des Vertrages gemacht wurde.
Darüber hinaus besteht das Recht zur Teilnahme an vom Kampfsportzentrum veranstalteten Seminaren und anderen Veranstaltungen.
Während jeweils 2 Wochen im Jahr finden in den Schul- und Sommerferien sowie während 1 Woche Weihnachtsferien ersatzlos keine Trainingseinheiten statt. Ebenso behält sich das Kampfsportzentrum ersatzlos vor, Brückentage vor oder nach Feiertagen zu legen, in denen kein Training stattfindet. Die genauen Zeiten werden den Mitgliedern des Kampfsportzentrums jeweils rechtzeitig durch entsprechenden Aushang mitgeteilt.
5. Kündigungsform:
Für die Vertragskündigung wird Schriftform im Sinne der §§ 127, 126 BGB vereinbart. Elektronische Form, § 126a BGB, oder Textform, § 126b BGB, reichen nicht aus. Eine Kündigung per E-Mail erfüllt die vereinbarte Form deshalb nicht.
Kündigung aus wichtigem Grund:
Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jeder Vertragspartei vorbehalten, § 314 BGB.
Kündigung vor Vertragsende:
Bei Kündigung vor Vertragsende seitens des Vertragspartners, wird der Differenzbetrag auf jegliche Vergünstigungen, die der Vertragspartner durch den Vertrag erhalten hat, bis zur Beendigung des Vertrages durch das Kampfsportzentrum geltend gemacht.
6. Vertragsänderungen:
Vertragsänderungen müssen schriftlich erfolgen. Das gilt auch für die Abänderung der vorliegenden Schriftformklausel. Das Kampfsportzentrum behält sich das Recht vor, den monatlichen Mitgliedsbeitrag jährlich zu erhöhen, sofern es die allgemeine Wirtschaftslage erforderlich macht.
7. Zahlungsverzug:
Das monatliche Entgelt ist im Voraus fällig. Kommt das Mitglied mit zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug, so darf das Kampfsportzentrum das gesamte für die Restlaufzeit vereinbarte Entgelt verlangen. Tut er dies, hat er für eine insolvenzsichere Anlage z.B. auf dem Anderkonto eines Notars oder Rechtsanwalts zu sorgen. Im Verzugsfalle schuldet der Vertragspartner für jede Mahnung eine Kostenpauschale in Höhe von 10 Euro. Ebenfalls trägt er die Kosten einer Rücklastschrift.
8. Haftungsbeschränkung:
Der Vertragspartner versichert mit seiner Unterschrift, dass ihm keine gesundheitlichen Einschränkungen bekannt sind, die gegen seine oder des minderjährigen Kindes Nutzung der vom Kampfsportzentrum angebotenen Leistungen spricht. Das Kampfsportzentrum kann und muss diese Angaben nicht prüfen. Deshalb ist seine Haftung für Gesundheitsschäden des Vertragspartners oder des minderjährigen Kindes ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch Haftung für Beschädigung oder den Verlust von Kleidung oder Wertgegenständen. Die Haftungsbegrenzungen entfallen im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Kampfsportzentrums.
9. Nutzungsrecht:
Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass die Rechte von Fotos und Videos von Feiern und Turnieren, sowie von Unterrichtseinheiten etc., die auch Mitglieder abbilden, beim Kampfsportzentrum liegen. Sie werden auf der Facebook Seite und auf den schuleigenen Webseiten veröffentlicht und nicht an Dritte weitergegeben.
Weiterhin wird ein Bild des Mitglieds mit Namen und Gürtelgrad auf der WKU Homepage veröffentlicht.
Stand: 01.03.2022